Notfall

Zahnärztlicher Notfall

Ausserhalb unserer Praxisöffnungszeiten erreichen Sie den diensthabenden Notfallzahnarzt unter der Nummer 079 607 35 90.

Was gilt als zahnärztlicher Notfall?

  • Starke Zahn- oder Kieferschmerzen
  • Akute Entzündung oder Schwellung (Abszess)
  • Frakturen (Brüche oder Abplatzungen) an Zähnen oder Zahnersatz
  • Starke oder anhaltende Blutungen im Mundraum
  • Verletzungen der Mundhöhle
  • Gelockerte oder verschobene Zähne
  • Abgebrochene oder verlorene Füllungen oder Kronen
  • Entzündete oder durchbrechende Weisheitszähne

Zahnunfall bei bleibenden Zähnen

Zahn locker oder verschoben

Den Zahn in seiner Position belassen und umgehend einen Zahnarzt aufsuchen.

Zahn abgebrochen oder ausgeschlagen

Zahn oder Zahnteile auffinden und feucht lagern, z. B. in einer Zahnrettungsbox (Apotheke), in Milch, physiologischer Kochsalzlösung oder in einem sauberen Gefäss mit Speichel. Anschliessend möglichst rasch einen Zahnarzt aufsuchen.

Wichtig: Die Zahnwurzel nicht berühren und den Zahn nicht reinigen.

Zahnunfall bei Milchzähnen

Zahn locker oder verschoben

In der Regel nicht dringend. Einen Zahnarzt spätestens am nächsten Tag aufsuchen.
Bei Blutungen, die nach zehn Minuten nicht aufhören, oder wenn das Kind nicht zubeissen kann, sofort einen Zahnarzt aufsuchen.

Zahn abgebrochen

Innerhalb der nächsten drei Tage einen Zahnarzt aufsuchen.
Bei Blutung aus dem Zahn am selben Tag.

Zahn ausgeschlagen

Nicht dringend. Ein ausgeschlagener Milchzahn wird nicht wieder eingesetzt.
Innerhalb der nächsten drei Tage einen Zahnarzt aufsuchen.

Bei Unsicherheit oder akuten Beschwerden kontaktieren Sie bitte umgehend den zahnärztlichen Notfalldienst.

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